Der Stadtrat Altstätten hat an der Sitzung vom 24. August 2026 gestützt auf Art. 21ff des Wasserbaugesetzes (sGS 734.1, abgekürzt WBG) folgendes Projekt genehmigt:
Wasserbauprojekt «Mühlackerbach Süd», Abschnitt GN 10 km 0.000 bis km 0.340
Gleichzeitig und aufgrund des Wasserbauprojekts hat der Stadtrat, in Anwendung von Art. 23 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG), folgenden Sondernutzungsplan erlassen:
Sondernutzungsplan «Mühlackerbach Süd»
Festlegung Gewässerraum Abschnitt GN10 km 0.000 bis km 0.391 nach Art. 36a GSchG
Im Sinne von Art. 24 WBG und Art. 41 Abs. 1 PBG liegen das Wasserbauprojekt «Mühlackerbach Süd», der Sondernutzungsplan «Mühlackerbach Süd» sowie der Beschluss des Stadtrates während 30 Tagen, das heisst vom Dienstag, 08. September 2026 bis Mittwoch, 07. Oktober 2026 im Tiefbauamt Altstätten, Werkhof Feldwiesenstrasse 42, 3.OG auf Anmeldung unter Tel. 071/ 757 78 93 bei Herr Antonio Di Natale, zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Gemäss Art. 41 Abs. 2 PBG erhalten die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern ausserhalb des Plangebietes eine persönliche Anzeige.
Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Wasserbauprojekt, den Sondernutzungsplan sowie den Beschluss des Stadtrates beim Stadtrat Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, schriftlich Einsprache erhoben werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152ff PBG, Art. 28 WBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
07. September 2026
Stadtrat Altstätten