Der Steuerpflichtige Predrag Nikolic, geb. 16.03.1979, von Österreich, früher wohnhaft gewesen, Sava Cukarevica 16, 19316 Bukovce Serbien, jetzt unbekannten Aufenthaltes, hat weder eine Steuererklärung für die Einkommens- und Vermögenssteuer eingereicht, noch einen Zustellungsempfänger in der Schweiz bezeichnet. Er wird aufgefordert, für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 die Steuererklärung für Einkommen und Vermögen auszufüllen, zu unterzeichnen und samt Beilagen innert 30 Tagen nach dieser Veröffentlichung dem Steueramt der Gemeinde Altstätten einzureichen. Verstreicht die Frist trotz dieser Mahnung ungenutzt, wird gemäss Art. 177 StG bzw. Art. 130 Abs. 2 DBG eine Ermessensveranlagung vorgenommen.
Altstätten, den 18.09.2026 Steueramt Altstätten