Der Steuerpflichtige Egger Wolfgang, geb. 11.07.1988 von Österreich, früher wohnhaft gewesen Marktgasse 12, 9450 Altstätten jetzt unbekannten Aufenthaltes, hat weder eine Steuererklärung für die Einkommens- und Vermögenssteuer eingereicht, noch einen Zustellungsempfänger in der Schweiz be­zeichnet. Er wird aufgefordert, für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 die Steuererklärung für Einkommen und Vermögen auszufüllen, zu unterzeichnen und samt Beilagen innert 30 Tagen nach dieser Veröffentlichung dem Steueramt der Gemeinde Altstätten einzureichen. Verstreicht die Frist trotz dieser Mahnung ungenutzt, wird gemäss Art. 177 StG bzw. Art. 130 Abs. 2 DBG eine Ermessensveranlagung vorgenommen.

 

Altstätten, den 18.09.2026  Steueramt Altstätten