Die Waldbrandgefahr auf dem gesamten Kantonsgebiet wurde zurückgestuft. Auch im Oberen Rheintal hat sich die Situation entschärft, weshalb das erlassene Feuerverbot per Freitag, 23. Oktober 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben wird.
Der Stadtrat hebt die Allgemeinverfügung vom 2. September betreffend Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe per Freitag, 23. Oktober 2026, 12.00 Uhr, auf.
Rechtsmittel
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.