Schuldner
Lungu Ljubisa
Staatsbürgerschaft: Österreich
Geburtsdatum: 04.03.1986
Eichbergerstrasse 105
9452 Hinterforst
Gläubiger
Intrum AG
CHE-104.502.525
Eschenstrasse 12
8603 Schwerzenbach
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25'003'619 vom 13.11.2025
Forderungen
CHF 1125.50 nebst Zins zu 6 % seit 13.11.2025
Rechnung vom 16.04.2025
Zedierte Forderung der Sunrise GmbH
CHF 50.35 Zins
CHF 20 Diverse Auslagen
CHF 285 AGB Kosten
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Rechnung vom 16.04.2025
Zedierte Forderung der Sunrise GmbH
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Altstätten
Rathausplatz 2
9450 Altstätten SG
Lungu Ljubisa
Staatsbürgerschaft: Österreich
Geburtsdatum: 04.03.1986
Eichbergerstrasse 105
9452 Hinterforst
Gläubiger
Intrum AG
CHE-104.502.525
Eschenstrasse 12
8603 Schwerzenbach
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25'003'619 vom 13.11.2025
Forderungen
CHF 1125.50 nebst Zins zu 6 % seit 13.11.2025
Rechnung vom 16.04.2025
Zedierte Forderung der Sunrise GmbH
CHF 50.35 Zins
CHF 20 Diverse Auslagen
CHF 285 AGB Kosten
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Rechnung vom 16.04.2025
Zedierte Forderung der Sunrise GmbH
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Altstätten
Rathausplatz 2
9450 Altstätten SG