Der Einbürgerungsrat von Altstätten hat mit Beschluss vom 5. Dezember 2025 folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Altstätten erteilt:
Dahmke Zimmermann Ann-Charlott, geb. 30.12.1986, Staatsangehörige von Deutschland, Hintere Blattenstrasse 5, 9450 Altstätten
Zimmermann Martin, geb. 09.08.1980, Staatsangehöriger von Deutschland, Hintere Blattenstrasse 5, 9450 Altstätten
Zimmermann Greta, geb. 06.07.2015, Staatsangehörige von Deutschland, Hintere Blattenstrasse 5, 9450 Altstätten
Zimmermann Karla, geb. 24.01.2019, Staatsangehörige von Deutschland, Hintere Blattenstrasse 5, 9450 Altstätten
Zimmermann Marta, geb. 24.01.2019, Staatsangehörige von Deutschland, Hintere Blattenstrasse 5, 9450 Altstätten
Gassner Miroslava, geb. 19.11.1976, Staatsangehörige von Tschechien, Schachenstrasse 8, 9450 Lüchingen
Hujdur Adelisa, geb. 16.05.2006, Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina, Nordstrasse 14, 9450 Altstätten
Jusufi Enis, geb. 11.11.2003, Staatsangehöriger von Nordmazedonien, Oberchirlenstrasse 1, 9450 Altstätten
Kathan Valerian, geb. 18.07.1989, Staatsangehöriger von Österreich, Bleichemühlistrasse 22, 9450 Altstätten
Longobardi Amanda, geb. 24.09.1994, Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina, Spitalstrasse 23a, 9450 Altstätten
Longobardi Luana-Maria, geb. 19.06.2024, Staatsangehörige von Italien, Spitalstrasse 23a, 9450 Altstätten
Rashiti Blerim, geb. 22.04.1983, Staatsangehöriger von Kosovo, Bahnhofstrasse 12a, 9450 Altstätten
Rashiti Naile, geb. 18.07.1986, Staatsangehörige von Kosovo, Bahnhofstrasse 12a, 9450 Altstätten
Rashiti Arta, geb. 10.08.2010, Staatsangehörige von Kosovo, Bahnhofstrasse 12a, 9450 Altstätten
Rashiti Medina, geb. 31.01.2013, Staatsangehörige von Kosovo, Bahnhofstrasse 12a, 9450 Altstätten
Rashiti Leart, geb. 25.02.2019, Staatsangehöriger von Kosovo, Bahnhofstrasse 12a, 9450 Altstätten
Redzepi Rabit, geb. 02.12.2002, Staatsangehöriger von Serbien, Mühlackerweg 33b, 9450 Altstätten
Die Dossiers der genannten Personen liegen von Donnerstag, 8. Januar 2026, bis Freitag, 6. Februar 2026, bei der Stadt Altstätten, Stadtkanzlei, 4. OG, Rathausplatz 2, öffentlich auf.
Stimmberechtigte Einwohner*innen der Stadt Altstätten können während der Auflagefrist Einsicht in das Auflagedossier nehmen und gegen den Einbürgerungsbeschluss des Einbürgerungsrates Einsprache erheben. Die Einsprache ist gem. Art. 24 BRG schriftlich und begründet innert der Auflagefrist beim Einbürgerungsrat der Stadt Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, einzureichen.