Eidgenössische Volksabstimmung

  • Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung)
  • Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»
  • Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»
  • Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung (indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative)

Kantonale Volksabstimmung

  • Kantonsratsbeschluss über den Verkauf der Grundstücke WILWEST und die Kompensation von Fruchtfolgeflächen im Kanton St.Gallen
  • Kantonsratsbeschluss über den Neubau des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rapperswil-Jona am Standort «Südquartier» in Rapperswil
  • Kantonsratsbeschluss über den Bau der «Kantonsstrasse zum See» mit Kostenbeteiligung am «Anschluss Witen mit Zubringer»

Kommunale Volksabstimmung

  • Investitionsbeitrag zum Ausbau und zur Erneuerung der Sportanlage Grüntal

Die Urne wird aufgestellt:

Sonntag, 8. März 2026

Rathaus     9.30 bis 11.00 Uhr

Stimmberechtigt sind Schweizer*innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde wohnen und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind.

Vorzeitige persönliche Stimmabgabe

Die Stimmberechtigten haben am Donnerstag und Freitag, 5. und 6. März 2026, während den Büroöffnungszeiten die Möglichkeit, vorzeitig die persönliche Stimme bei der Stimmregisterführerin, Erdgeschoss, Rathaus Altstätten, abzugeben.

Briefliche Stimmabgabe

Das Zustellkuvert kann von jedem beliebigen Ort im In- oder Ausland aus brieflich abgegeben oder in den von der Stadt Altstätten bezeichneten Briefkasten eingeworfen werden. Ihre briefliche Stimmabgabe muss spätestens am Sonntag, 8. März 2026, bis zur Schliessung der Urne bei der Stadt Altstätten eintreffen.

Elektronische Stimmabgabe (E-Voting)

Diejenigen Stimmberechtigten, welche sich spätestens acht Wochen vor dem Urnengang für E-Voting angemeldet haben, können ab dem 9. Februar 2026, 12.00 Uhr, Öffnung der elektronischen Urne, bis am Samstag, 7. März 2026, um 12.00 Uhr über diesen Kanal abstimmen.

Das Stimmmaterial erhalten die Stimmberechtigten durch die Post zugestellt. Fehlende Unterlagen können bis Freitag, 6. März 2026, 15.00 Uhr, bei der Stimmregisterführerin (Erdgeschoss, Rathaus Altstätten) nachbezogen werden.

Informationsveranstaltung

Am Donnerstag, 19. Februar 2026, 19.30 Uhr, findet im Sonnensaal die Informationsveranstaltung über den Ausbau und die Erneuerung der Sportanlage Grüntal statt.