Der Stadtrat Altstätten hat, in Anwendung von Art. 23 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG), am 02. Februar 2026 folgenden Sondernutzungsplan (Baulinienplan) genehmigt:

Festlegung Gewässerraum; Routennummer 18367 km 0.000 bis km. 0.263, Routennummer 9091 km 0.000 bis km 0.35; 44499.223-303, Sondernutzungsplan vom 13.01.2026 und Planungsbericht 44499-223-301, vom 03.02.2026

Im Sinne von Art. 41 Abs. 1 PBG liegt der Sondernutzungsplan (Baulinienplan) während 30 Tagen, das heisst vom Dienstag, 17. Februar 2026 bis Mittwoch, 18. März 2026, im Tiefbauamt Altstätten, Werkhof Feldwiesenstrasse 42, im 3.OG innerhalb der Bürozeiten auf Anmeldung unter  Tel. 071/ 757 78 93 bei Herr Antonio Di Natale, zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Gemäss Art. 41 Abs. 2 PBG erhalten die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern ausserhalb des Plangebietes eine persönliche Anzeige.

Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Sondernutzungsplan (Baulinienplan) beim Stadtrat Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, schriftlich Einsprache erhoben werden.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutz-würdiges Interesse dartut (Art. 152ff PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

16. Februar 2026    Stadtrat Altstätten

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