Der Stadtrat Altstätten hat folgende Grabräumung ab dem 13. April 2026 beschlossen:
Friedhof Altstätten
- Erdgräber - Beisetzungen ab Erstbelegung des Jahres 2005
- Erdurnengräber – Beisetzungen ab Erstbelegung des Jahres 2010
- Urnenwand (im Gebäude) - Einzelnischen - Beisetzungen des Jahres 2015
- Urnenwand (im Gebäude) – Doppelnischen – Beisetzung ab Zweitbelegung des Jahres 2015
- Urnenhof - Einzelnischen – Beisetzungen des Jahres 2015
- Urnenblöcke - Einzelnischen – Beisetzungen des Jahres 2015
- Urnenblöcke - Doppelnischen – Beisetzung ab Zweitbelegung des Jahres 2015
Friedhof Hinterforst
- Erdgräber - Beisetzungen ab Erstbelegung des Jahres 2005
- Urnengräber (Urnenbeet) - Beisetzungen des Jahres 2015
Friedhof Lüchingen
- Erdgräber - Beisetzungen ab Erstbelegung des Jahres 2005
- Erdurnengräber - Beisetzungen ab Erstbelegung des Jahres 2015
- Urnenwand – Beisetzungen ab Erstbelegung des Jahres 2015
Die Asche von aufgelösten Urnennischen wird auf dem jeweiligen Friedhof im Gemeinschaftsgrab beigesetzt.
Grabmäler, Pflanzen etc. können bis am Sonntag, 12. April 2026 entfernt werden. Drittpersonen dürfen die Gegenstände nur mit schriftlicher Ermächtigung der betreffenden Eigentümer abräumen. Diesbezügliche Wünsche der Angehörigen werden bis am Dienstag, 31. März 2026 schriftlich entgegengenommen. Das schriftliche Gesuch ist zu stellen an:
Unterhaltsdienst, Feldwiesenstrasse 42, 9450 Altstätten oder via E-Mail an unterhaltsdienst@altstaetten.ch.
Nach Ablauf der Frist wird darüber entschädigungslos und ohne weitere Benachrichtigung verfügt. Jegliche Verantwortung und Haftbarkeit der Stadt Altstätten wird ausgeschlossen.
«Die amtliche Veröffentlichung der Grabräumungen erfolgt künftig ausschliesslich über die offizielle Publikationsplattform der Stadt Altstätten. Auf die Zeitungspublikation wird verzichtet. Auf den Friedhöfen wird nach wie vor ab Allerheiligen bis zur Räumung mittels Hinweistafeln informiert.»