Kanton St.Gallen - Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung eröffnet für:

Kantonsstrasse Nr. 111, Altstätten: Geh- und Radweg Südring, Kriessernstrasse bis Bleichmühlistrasse - B24.2.111.002

Mitwirkung: www.sg.ch/tba-mitwirkung

Frist: 9. März bis 9. April 2026

Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gerne über den oben vermerkten Pfad eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gerne zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.

St.Gallen, 2. März 2026 / Tiefbauamt