Der Stadtrat Altstätten lädt die Bevölkerung ein, zu den folgenden Projekten im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen:
Begleitmassnahmen Ostumfahrung:
- Feldwiesenstrasse
- Kesselbachstrasse
- Bahnhofstrasse
- Kriessernstrasse
Im Zusammenhang mit der geplanten Ostumfahrung erarbeitet die Stadt Altstätten Begleitmassnahmen für mehrere Strassen. Damit soll der Durchgangsverkehr auf die Ostumfahrung gelenkt und die Wohn- und Quartierstrassen aufgewertet werden.
Nach Art. 33bis Strassengesetz (sGS 732.1, abgekürzt StrG) werden beim Planerlass nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört (Abs. 1) und die zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Abs. 2).
Die Teilstrassenpläne und Strassenprojekte werden vom 18. März 2026 bis 30. April 2026 der Mitwirkung unterstellt.
Während der Mitwirkungsfrist können Rückmeldungen über die Mitwirkungsplattform oder (unter Voranmeldung) beim Tiefbauamt Altstätten, Feldwiesenstrasse 42, 9450 Altstätten (Werkhof 3.OG) erfasst werden.
Bei allfälligen Fragen steht Ihnen das Tiefbauamt Altstätten gerne zur Verfügung.
Der Stadtrat dankt für eine aktive Mitwirkung.