Der Stadtrat Altstätten hat, in Anwendung von Art. 23 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG), am 16. März 2026 folgenden Sondernutzungsplan (Baulinienplan) genehmigt:
Sondernutzungsplan Bafflesgraben
Festlegung Gewässerraum Routen Nr. 19399 km 1.185 – 1.520
Im Sinne von Art. 41 Abs. 1 PBG liegt der Sondernutzungsplan (Baulinienplan) während 30 Tagen, das heisst vom Dienstag, 31. März 2026 bis Mittwoch, 29. April 2026, im Tiefbauamt Altstätten, Werkhof Feldwiesenstrasse 42, im 3.OG innerhalb der Bürozeiten auf Anmeldung unter Tel. 071/ 757 78 93 bei Herr Antonio Di Natale, zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Gemäss Art. 41 Abs. 2 PBG erhalten die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern ausserhalb des Plangebietes eine persönliche Anzeige.
Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Sondernutzungsplan (Baulinienplan) beim Stadtrat Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, schriftlich Einsprache erhoben werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutz-würdiges Interesse dartut (Art. 152ff PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
30. März 2026 Stadtrat Altstätten
www.altstaetten.ch