Der Stadtrat Altstätten lädt die Bevölkerung zur Mitwirkung ein.
Gegenstand
- Sondernutzungsplan Kesselbach (Aufhebung)
Rechtliches
- Nach Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) werden beim Erlass und Änderung von Richt- und Nutzungsplänen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört (Abs. 1). Die zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Abs. 2).
Mitwirkungsfrist
- 7. April 2026 bis 6. Mai 2026
Einsicht der Unterlagen
- Mitwirkungsplattform https://mitwirken-altstaetten.ch
- Hochbauamt Stadt Altstätten (Rathaus, 4. OG)
Eingaben
- Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen über die Mitwirkungsplattform eingereicht werden.
Fragen
- Bei allfälligen Fragen steht das Hochbauamt Altstätten gerne zur Verfügung.
Der Stadtrat dankt für eine aktive Mitwirkung.