Der Stadtrat Altstätten lädt die Bevölkerung zur Mitwirkung ein.

Gegenstand

  • Sondernutzungsplan Halde-Oberkirlen II (1. Änderung)

Rechtliches

  • Nach Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) werden beim Erlass und Änderung von Richt- und Nutzungsplänen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört (Abs. 1). Die zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Abs. 2).

Mitwirkungsfrist

  • 8. April 2026 bis 7. Mai 2026

Einsicht der Unterlagen

  • Mitwirkungsplattform https://mitwirken-altstaetten.ch
  • Hochbauamt Stadt Altstätten (Rathaus, 4. OG)

Eingaben

  • Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen über die Mitwirkungsplattform eingereicht werden.

Fragen

  • Bei allfälligen Fragen steht das Hochbauamt Altstätten gerne zur Verfügung.

Der Stadtrat dankt für eine aktive Mitwirkung.