Die Steuerpflichtige Severen Mastorakis, geb. 25.11.1983, früher wohnhaft gewesen G. J. Baumgartnerstrasse 18, 9450 Altstätten jetzt unbekannten Aufenthaltes, hat weder eine Steuererklärung für die Einkommens- und Vermögenssteuer eingereicht, noch einen Zustellungsempfänger in der Schweiz be­zeichnet. Sie wird aufgefordert, für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 01.06.2025 die Steuererklärung für Einkommen und Vermögen auszufüllen, zu unterzeichnen und samt Beilagen innert 30 Tagen nach dieser Veröffentlichung dem Steueramt der Gemeinde Altstätten einzureichen. Verstreicht die Frist trotz dieser Mahnung ungenutzt, wird gemäss Art. 177 StG bzw. Art. 130 Abs. 2 DBG eine Ermessensveranlagung vorgenommen.

 

Altstätten, den 07.04.2026  Steueramt Altstätten