Kanton St.Gallen - Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung eröffnet für:

 

Kantonsstrasse Nr. 22, Altstätten: Lärmsanierungsprojekt Altstätten, Abschnitt 24.5 - B24.7.024.004

 

Mitwirkung: www.sg.ch/tba-mitwirkung

Frist: 4. Mai bis 4. Juni 2026

 

Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gerne über den oben vermerkten Pfad eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gerne zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.

 

St.Gallen, 27. April 2026 / Tiefbauamt