(Art. 26 Abs. 1 VRP, Art. 79 Abs. 2 StV bzw. Art. 116 Abs. 2 DBG)
Der Steuerpflichtige, Pietro Castelli, geb. 17.12.1995, von Italien, früher wohnhaft gewesen Via untoria 99, 17100 Savona, Italien, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wird aufgrund von Art. 177 StG und Art. 130 Abs. 2 DBG für folgende Steuern veranlagt:
- Kantons- und Gemeindesteuern (KGSt) 2025
- Direkte Bundessteuer (DBSt) 2025
Die Verfügungen (inkl. Rechtsmittelbelehrungen) sind aus der Beilage ersichtlich. Die detaillierten Veranlagungsberechnungen inkl. allfälliger Steuerausscheidungen liegen zuhanden des Steuerpflichtigen beim Steueramt der Stadt Altstätten zur Einsichtnahme auf.
Die Beträge für die Kantons- und Gemeindesteuern 2025 und für die Direkte Bundessteuer 2025 sind innert 30 Tagen nach Veröffentlichung dieser Veranlagungsverfügungen zu überweisen an: Steueramt der Stadt Altstätten IBAN-Nr. CH28 0900 0000 9000 0890 4
Altstätten, 27.04.2026 Steueramt Altstätten