(Art. 26 Abs. 1 VRP, Art. 79 Abs. 2 StV bzw. Art. 116 Abs. 2 DBG)

Die Steuerpflichtige, Zuzanna Panek geb. 02.10.1995, von Polen, früher wohnhaft gewesen Dziewanny 10, Brzeziniec 76-248, Polen jetzt unbekannten Aufenthaltes, wird aufgrund von Art. 177 StG und Art. 130 Abs. 2 DBG für folgende Steuern veranlagt:

  • Kantons- und Gemeindesteuern (KGSt) 2024
  • Direkte Bundessteuer (DBSt) 2024
  • Kantons- und Gemeindesteuern (KGSt) 2025
  • Direkte Bundessteuer (DBSt) 2025

Die Verfügungen (inkl. Rechtsmittelbelehrungen) sind aus der Beilage ersichtlich. Die detaillierten Veranlagungsberechnungen inkl. allfälliger Steuerausscheidungen liegen zuhanden des Steuerpflichtigen beim Steueramt der Stadtverwaltung Altstätten zur Einsichtnahme auf.

Die Beträge für die Kantons- und Gemeindesteuern 2024 /25 und für die Direkte Bundessteuer 2024 /25 sind innert 30 Tagen nach Veröffentlichung dieser Veranlagungsverfügungen zu überweisen an: Steueramt Altstätten IBAN-Nr.
CH28 0900 0000 9000 0890 4

Altstätten, 06.05.2026  Steueramt Altstätten