Schuldner
Ilic Momir Moki
Staatsbürgerschaft: Serbien
Geburtsdatum: 25.01.1988
Bahnhofstrase 69a
9450 Altstätten SG
Gläubiger
Swisscard AECS GmbH
CHE-104.684.159
Neugasse 18
8810 Horgen
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26'000'862 vom 19.03.2026
Forderungen
CHF 5702.45 nebst Zins zu 12 % seit 05.03.2026
Ausstand Kartenkonto Nr. 4008360139
CHF 216.25 Aufgelaufene Zinsen bis 05.03.2026
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Ausstand Kartenkonto Nr. 4008360139
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Altstätten
Rathausplatz 2
9450 Altstätten SG
Ilic Momir Moki
Staatsbürgerschaft: Serbien
Geburtsdatum: 25.01.1988
Bahnhofstrase 69a
9450 Altstätten SG
Gläubiger
Swisscard AECS GmbH
CHE-104.684.159
Neugasse 18
8810 Horgen
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26'000'862 vom 19.03.2026
Forderungen
CHF 5702.45 nebst Zins zu 12 % seit 05.03.2026
Ausstand Kartenkonto Nr. 4008360139
CHF 216.25 Aufgelaufene Zinsen bis 05.03.2026
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Ausstand Kartenkonto Nr. 4008360139
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Altstätten
Rathausplatz 2
9450 Altstätten SG