Schuldner
Ilie Fernando-Daniel
Staatsbürgerschaft: Rumänien
Geburtsdatum: 18.01.1999
Marktgasse 2
9450 Altstätten SG
Gläubiger
UBS Switzerland AG
CHE-412.669.376
Bahnhofstrasse 45
8001 Zürich
UBS Card Center AG
CHE-102.107.595
Flughofstrasse 35
8152 Glattbrugg
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26'000'649 vom 02.03.2026
Forderungen
CHF 5137.95 nebst Zins zu 12 % seit 25.12.2025
UBS Kontoüberzug seit 24.12.2025
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
UBS Kontoüberzug seit 24.12.2025
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Altstätten
Rathausplatz 2
9450 Altstätten SG
Ilie Fernando-Daniel
Staatsbürgerschaft: Rumänien
Geburtsdatum: 18.01.1999
Marktgasse 2
9450 Altstätten SG
Gläubiger
UBS Switzerland AG
CHE-412.669.376
Bahnhofstrasse 45
8001 Zürich
UBS Card Center AG
CHE-102.107.595
Flughofstrasse 35
8152 Glattbrugg
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
26'000'649 vom 02.03.2026
Forderungen
CHF 5137.95 nebst Zins zu 12 % seit 25.12.2025
UBS Kontoüberzug seit 24.12.2025
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
UBS Kontoüberzug seit 24.12.2025
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Altstätten
Rathausplatz 2
9450 Altstätten SG