Der Stadtrat bedankt sich bei allen Stimmbürger*innen für die Teilnahme an der Bürgerversammlung vom 6. Mai 2026.
Das Protokoll der Bürgerversammlung liegt gemäss Art. 49 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) vom 20. Mai bis 2. Juni 2026 bei der Stadtkanzlei, 4. OG, Rathaus, öffentlich auf. Zudem kann es auf der Webseite unter öffentliche Auflage oder auf der kantonalen Publikationsplattform eingesehen werden.
Innert der Auflagefrist können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim zuständigen Departement Protokollbeschwerde mit einem Antrag auf Berichtigung erheben.