Der Stadtrat Altstätten hat an der Sitzung vom 04. Mai 2026 in Anwendung von Art. 39ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG), folgendes genehmigt:

Teilstrassenplan Teilaufhebung Gemeindestrasse G3-190, Kratz

Im Sinne von Art. 39 ff StrG liegen der Beschluss des Stadtrates und der Teilstrassenplan während dreissig Tagen, das heisst vom Dienstag, 26. Mai 2026 bis Mittwoch, 24. Juni 2026, im Tiefbauamt Altstätten, Feldwiesenstrasse 42, 9450 Altstätten, zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Wer private Rechte abtreten muss, wird gemäss Art. 42 Abs. 1 StrG durch einen eingeschriebenen Brief über diese öffentliche Auflage in Kenntnis gesetzt.

Rechtsmittel

Gegen den Teilstrassenplan und den Beschluss des Stadtrates kann innerhalb der Auflagefrist von dreissig Tagen beim Stadtrat Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, schriftlich Einsprache erhoben werden.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die schriftliche Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.