Der Stadtrat Altstätten hat an der Sitzung vom 16. März 2026, in Anwendung von Art. 23 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG), folgenden Sondernutzungsplan erlassen:
Sondernutzungsplan «Allmendplatz»
Im Sinne von Art. 41 Abs. 1 PBG liegt der Sondernutzungsplan vom Montag, 1. Juni 2026 bis Dienstag, 30. Juni 2026, im Hochbauamt Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Sondernutzungsplan beim Stadtrat Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, schriftlich Einsprache erhoben werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152ff PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.