Der Stadtrat Altstätten hat an der Sitzung vom 04. Mai 2026 gestützt auf Art. 21ff des Wasserbaugesetzes (sGS 734.1, abgekürzt WBG) folgendes Projekt genehmigt:
Wasserbauprojekt «Sanierung Sperren Luterbach»
Im Sinne von Art. 24 WBG liegen das Wasserbauprojekt einschliesslich der Unterlagen zur Abtretung privater Rechte und dem Beitragsplan zum Wasserbauprojekt, sowie der Beschluss des Stadtrates während 30 Tagen, das heisst vom Dienstag, 02. Juni 2026 bis Mittwoch, 01. Juli 2026, im Tiefbauamt Altstätten, Werkhof Feldwiesenstrasse 42, im 3.OG, innerhalb der Bürozeiten, auf Anmeldung unter Tel. 071/ 757 78 93 bei Herr Antonio Di Natale, zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Die betroffenen Grundeigentümer erhalten nach Art. 25 WBG eine persönliche Anzeige.
Rechtsmittel. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Wasserbauprojekt, die Zulässigkeit der Enteignung, den Beitragsplan, sowie den Beschluss des Stadtrates beim Stadtrat Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, schriftlich Einsprache erhoben werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutz-würdiges Interesse dartut (Art. 28 WBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.