Gestützt auf Art. 3 des Strassenverkehrsgesetzes (SR 741.01; abgekürzt SVG), Art. 107 SSV sowie Art. 19 EV zum SVG erlässt das Polizeikommando auf Antrag des Stadtrats Altstätten folgende Verkehrsbeschränkungen:

Altstätten, "Engelplatz" (Projekt Neugestaltung)

Engelplatz

  • Aufhebung der Parkfelder 1-4

Engelgasse, zwischen den Liegenschaften Nr. 5 / 7 und vor Liegenschaft Nr. 30

  • Markierung von je einem Parkfeld (weiss)

Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).

15. Juni 2026