Die Steuerpflichtige, Jana Conkova, geb. 29.07.1993, von Tschechien, früher wohnhaft gewesen Marktgasse 2, 9450 Altstätten, jetzt unbekannten Aufenthaltes, hat weder eine Steuererklärung für die Einkommens- und Vermögenssteuer eingereicht, noch einen Zustellungsempfänger in der Schweiz be­zeichnet. Sie wird aufgefordert, für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.01.2025 die Steuererklärung für Einkommen und Vermögen auszufüllen, zu unterzeichnen und samt Beilagen innert 30 Tagen nach dieser Veröffentlichung dem Steueramt der Gemeinde Altstätten einzureichen. Verstreicht die Frist trotz dieser Mahnung ungenutzt, wird gemäss Art. 177 StG bzw. Art. 130 Abs. 2 DBG eine Ermessensveranlagung vorgenommen.

 

Altstätten, den 17.06.2026  Steueramt Altstätten